Aktuelle Informationen zum Kredit

Ratenkredit



Der Ratenkredit ist ein Darlehen über eine festgelegte Summe mit gleichbleibender Monatsrate über einen festgelegten Zeitraum mit unverändertem Zinssatz für die ganze Vertragsdauer. Er ist auch unter dem Namen Konsumentenkredit bekannt.


Der Ratenkredit wird Privatkunden als ein Standardprodukt der Kreditinstitute verliehen. Er wird üblicherweise als ein Blankokredit, das heißt ohne die Stellung von Sicherheiten vergeben. Im Vertrag wird lediglich eine Lohnabtretung vereinbart. Wenn die Bonität des Kreditnehmers nicht ausreichend ist, fürdert die Bank eine Bürgschaft.


Der Ratenkredit wird in der Regel in gleichbleibenden Monatsraten zurückgezahlt. Die Monatsrate setzt sich aus den folgenden Teilen zusammen: Kredittilgung, Zinsen und gegebenenfalls die Bearbeitungsgebühren des Kreditgebers (die entsprechen ungefähr 2% der Kreditsumme des Ratenkredits). Ein Ratenkredit ist teurer als eine Baufinanzierung, jedoch oftmals günstiger als ein Dispokredit.



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Die Kosten des Ratenkredites erhöhen sich durch den Abschluss einer Restschuldversicherung. Zweck dieser Versicherung ist es sich gegen Ableben, Unfall oder Krankheit abzusichern.


Bei einem Ratenkredit muss immer der Effektivzinssatz im Vertrag angegeben werden - dieser dient dazu dem Kreditnehmer den Vergleich von Kreditkosten von mehreren Anbietern für den Ratenkredit zu vereinfachen. Bei der Aufnahme eines Ratenkredites erfolgt immer ein Eintrag in die Schufa.


Wenn der Kunde den Kredit vorzeitig kündigen möchte, kann er dies 6 Monate nach Auszahlung des Kredites mit einer 3monatigen Frist tun. Wird dieser Zeitrahmen eingehalten, muss keine Vorfälligkeitsentschädigung geleistet werden. Der Kreditgeber ist nicht verpflichtet die Bearbeitungsgebühren zurückzuerstatten. In manchen Fällen werden bei vorzeitiger Kündigung des Vertrages zusätzliche Kündigungsbearbeitungsgebühren fällig. Auch die Kfz Finanzierung ohne Schufa ist möglich.


Die Kündigung des Ratenkredites durch den Kreditgeber kann nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Ist der Kreditnehmer mit mindestens 2 aufeinander folgenden Raten teilweise oder ganz in Verzug, kann der Kreditgeber den Vetrag kündigen. Des weiteren muss ein (je nach Laufzeit) 10 bzw. 5 prozentiger Ratenrückstand des des Nennbetrags des Darlehens vorliegen und das Kreditinstitut muss 2 mal gemahnt haben und die dabei die Vertragskündigung angedroht haben.





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