Aktuelle Informationen zum Kredit

Kredit Institute



Unter dem Begriff Bank (Kreditinstitut, Bankhaus) versteht man ein Unternehmen, das sich mit Geschäften des Zahlungs- und Kreditverkehrs beschäftigt. Zum Beschäftigungsbereich einer Bank gehören: Kreditvergabe, die Verwaltung von Spareinlagen, der Handel mit und die Verwahrung von Wertpapieren bzw. - im Falle der Universalbank - alle diese Tätigkeiten zusammen. Die Gesamtheit aller Banken sowie die gesetzlichen Regelungen dazu sind unter dem Begriff Bankwesen bekannt.


Nach dem Kreditwesengesetz (KWG) sind jene Unternehmen Kreditinstitute, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig betreiben. Zu den Bankgeschäften gehören: das Einlagengeschäft, Kreditgeschäft, Diskontgeschäft, Effektengeschäft, Depotgeschäft, Investmentgeschäft, die Eingehung der Verpflichtung, Darlehensforderungen vor Fälligkeit zu erwerben, das Garantiegeschäft und das Girogeschäft. In Deutschland gelten als Kreditinstitute alle Sparkassen, Großbanken, Privatbanken sowie Volks- und Raiffeisenbanken. Die Aufsicht über Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) - alle Bankgeschäfte müssen von der BaFin genehmigt werden.


Nach dem Kreditwesengesetz sind die Deutsche Bundesbank, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Sozialversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit keine Kreditinstitute im Sinne des Gesetzes.



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Unter dem Begriff Bankgeschäfte wird hauptsächlich das "Außengeschäft" des Kreditinstituts verstanden. Dazu kommt noch der Interbankenhandel (das Einlagegeschäft und das Kreditgeschäft gegenüber anderen Kreditinstituten) und das Einlagengeschäft gegenüber der Notenbank (zur Refinanzierung).


Als Geschäftsbank gilt im finanziellen Sektor eine Bank, die nicht Zentralbank ist. Die Kunden der Geschäftsbank sind die Zentralbank und die Nichtbanken: private Haushalte, Unternehmen, den Staat und das Ausland. Im Fall von Privatkunden gibt es das Massengeschäft (standardisiertes Kreditgeschäft, Anlagegeschäft und Zahlungsverkehr) und das Private Banking (Beratung und Tätigung von Vermögensverwaltung für vermögende Privatkunden).


Zu den privaten Geschäftsbanken gehören: die fünf deutschen Großbanken (Deutsche Bank, Commerzbank, HypoVereinsbank, Postbank, Dresdner Bank), die Privatbanken, Auslandsbanken, private Realkreditinstitute und private Bausparkassen.


Das Deutsche Bankensystem wird durch die Drei-Säulen-Struktur charakterisiert. Darunter versteht man die Trennung der Banken in die Kategorien (Kreditgenossenschaften und genossenschaftliche Zentralbanken), öffentlich-rechtliche Institute (Sparkassen und Landesbanken) und Kreditbanken.





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